Antrag „Zwischennutzung der erhaltenswerten Gebäude auf dem Westerholter Zechengelände“

Der Beteiligungsprozess im Zusammenhang mit der Neu- und Umgestaltung des Westerholter Zechengeländes hat gezeigt, dass sowohl der Siegerentwurf des Planungsbüros „Bob Gysin + Partner“ als auch viele Bürgerinnen und Bürger den Erhalt einiger historisch wertvoller Zechengebäude wünschen.

Gleichzeitig wurde gerade wieder in den letzten Wochen bemängelt, dass es kaum attraktive Freizeitangebote für junge Menschen in unserer Stadt gibt. Diese Gebäude bieten sich geradezu an, hier Angebote wie zum Beispiel eine Kletterhalle oder einem Indoor-Spielplatz. mit neuen Arbeitsplätzen zu schaffen.

Da derzeit finanzkräftige Investoren für die Entwicklung der Zechenbrache fehlen und somit eine wirtschaftliche Nutzung der Gebäude kurz- und mittelfristig nicht ansteht, ist es umso wichtiger, die erhaltenswerten Bestandsgebäude vor einem weiteren Verfall schnellstmöglich zu schützen.

Zudem liegt es im Interesse der Stadt Herten, diese Flächen zu aktivieren und ihr Potential zu erhalten. Denn die leerstehenden Objekte verursachen laut Mitteilung der Gebäudewirtschaft erhebliche Kosten. Je nach Vereinbarung mit den Zwischennutzern könnten diese Kosten mehr oder weniger stark gesenkt werden.

 Eine gelungene Zwischennutzung kann die Gebäudesubstanz erhalten sowie das Gelände und auch das städtische Umfeld aufwerten und einer Abwärtsspirale entgegenwirken.

 

Zum Antrag

  • Ratsbeschluss vom 05.05.2015, TOP 13.10:

"Stadtbaurat Lindner führt aus, dass die Möglichkeiten einer solchen Zwischennutzung aus Gründen des Bergrechts, der Eigentumsverhältnisse und der Versorgung mit Wasser und Strom eingeschränkt sind. Bürgermeister Dr. Paetzel unterstützt das Ansinnen grundsätzlich, weist aber ebenfalls auf die Schwierigkeiten hin."

- einstimmig zugestimmt