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Die Linke Herten

Linke fordert: Assistenz und Schulbegleitung ausbauen, nicht abschaffen!

Zum 5. Mai, dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, erklärt Sandy Richter, behindertenpolitische Sprecherin der Linken in NRW: "Dieses Jahr ist Protest am 5. Mai besonders wichtig. Das Recht auf Gleichberechtigung ist im Grundgesetz in Artikel 3 festgeschrieben. Durch die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ist es auch völkerrechtlich verbindlich. Im Augenblick erleben wir politische Angriffe auf dieses Recht, die wir entschieden zurückweisen.

Wenn Menschen wegen einer Behinderung Assistenz benötigen, um am Bildungswesen, am Arbeitsmarkt oder ganz einfach am Leben teilzuhaben, dann darf diese Verwirklichung ihrer Menschenrechte nicht eingeschränkt werden. Menschen gegen ihren Willen in Gemeinschaftseinrichtungen zu zwingen, verstößt gegen ihre Selbstbestimmung und ihre Menschenrechte. Kindern mit Beeinträchtigungen Schulbegleitung zu verweigern, heißt ihnen die Chance auf Bildung und Ausbildung zu vermasseln. 

Bund, Ländern und Kommunalverbände planen offensichtlich massive Kürzungen bei den Teilhabeleistungen und damit einen Generalangriff auf die Menschenrechte. Gleichzeitig versuchen die Landschaftsverbände offenbar, die Einkommen von Schulbegleiter*innen und Assistenzkräften grundsätzlich auf Mindestlohnniveau zu drücken - als wäre es nicht schon schwierig genug, Menschen für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu begeistern. Das dürfen wir ihnen nicht durchgehen lassen!"

Die Linke fordert, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen endlich umzusetzen und Beschäftigten in Assistenz und Schulbegleitung gute Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Lohn zu bieten. 

Linke fordert: Assistenz und Schulbegleitung ausbauen, nicht abschaffen!

Zum 5. Mai, dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, erklärt Sandy Richter, behindertenpolitische Sprecherin der Linken in NRW: "Dieses Jahr ist Protest am 5. Mai besonders wichtig. Das Recht auf Gleichberechtigung ist im Grundgesetz in Artikel 3 festgeschrieben. Durch die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ist es auch völkerrechtlich verbindlich. Im Augenblick erleben wir politische Angriffe auf dieses Recht, die wir entschieden zurückweisen.

Wenn Menschen wegen einer Behinderung Assistenz benötigen, um am Bildungswesen, am Arbeitsmarkt oder ganz einfach am Leben teilzuhaben, dann darf diese Verwirklichung ihrer Menschenrechte nicht eingeschränkt werden. Menschen gegen ihren Willen in Gemeinschaftseinrichtungen zu zwingen, verstößt gegen ihre Selbstbestimmung und ihre Menschenrechte. Kindern mit Beeinträchtigungen Schulbegleitung zu verweigern, heißt ihnen die Chance auf Bildung und Ausbildung zu vermasseln. 

Bund, Ländern und Kommunalverbände planen offensichtlich massive Kürzungen bei den Teilhabeleistungen und damit einen Generalangriff auf die Menschenrechte. Gleichzeitig versuchen die Landschaftsverbände offenbar, die Einkommen von Schulbegleiter*innen und Assistenzkräften grundsätzlich auf Mindestlohnniveau zu drücken - als wäre es nicht schon schwierig genug, Menschen für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu begeistern. Das dürfen wir ihnen nicht durchgehen lassen!"

Die Linke fordert, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen endlich umzusetzen und Beschäftigten in Assistenz und Schulbegleitung gute Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Lohn zu bieten. 

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