DIE LINKE. Stadtverband Herten: Aktuelles

Sperrklausel vom Tisch?

Ralf Michalowsky, DIE LINKE. NRW

Die Voraussetzungen für die Einführung einer 2,5% Hürde bei der Kommunalwahl liegen in NRW nicht vor. Das ist das Ergebnis der Sachverständigenanhörung vom Donnerstag. DIE LINKE hofft, dass das Gesetzesvorhaben nun wieder in der Schublade verschwindet. Andernfalls sei die Rechtssicherheit der Kommunalwahl 2020 gefährdet.

„Eine Sperrklausel setzt voraus, dass sonst die Handlungsfähigkeit der Stadträte gefährdet wäre. Das konnten die Sachverständigen für NRW in keinem einzigen Fall belegen“, erklärt Ralf Michalowsky, Sprecher des Landesverbandes DIE LINKE. NRW.
Dass die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen das Gesetz in die Landesverfassung schreiben wollen, ändert an der Rechtswidrigkeit des Vorhabens nichts. Denn die Gerichtsurteile, die seit 1999 die bisherigen Sperrklauseln in NRW gekippt haben, beriefen sich vor allem auf das Grundgesetz. Und dem dürfen auch Landesverfassungen nicht widersprechen.
Die rechtliche Klärung der Zulässigkeit der Sperrklausel könnte bei einer Verfassungsänderung allerdings bis nach 2020 dauern. Damit wäre die Rechtssicherheit der im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahl gefährdet.