Antrag "Öffentliche Unternehmen demokratisieren durch öffentliche Sitzungen"

Ratsfraktion

Die öffentlichen Unternehmen werden immer wieder Gegenstand von Vorwürfen der Intransparenz und der Machtkartelle. Deshalb beantrag DIE LINKE nun, dass diese Sitzungen nunmehr öffentlich sein sollen. Die Herstellung von Öffentlichkeit entspricht dem Charakter der Unternehmen als im Besitz der Allgemeinheit befindlichen Einrichtungen (§ 41 l GO NW). Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu wissen, was mit ihrem Eigentum geschieht.

Um die Vorgänge in den Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, transparent zu machen, sollen die Sitzungen der Aufsichtsräte dieser Unternehmen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Nichtöffentliche Sitzungen sollen nur in dem Umfang stattfinden, der gesetzlich zwingend erforderlich ist. Diese rechtlichen Grenzen der Sitzungsöffentlichkeit sind im vorliegenden Antrag gewahrt: Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die der Mitbestimmung unterliegen, sind vom Antrag ausgenommen, da deren Aufsichtsräte gesetzlich zwingend nichtöffentlich tagen. Berechtigte Interessen Einzelner an der Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten sind dadurch gewahrt, dass für deren Erörterung die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Ebenso ist der Kernbereich der Geheimnisse der Gesellschaften selbst gewahrt, da für die Erörterung von grundlegenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Zum Antrag