Antrag "Erstellung eines Konnexitätsberichtes Herten"

Ratsfraktion

Gemäß des Konnexititätsprinzips sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern. Allerdings ist immer häufiger feststellbar, dass das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt wird.

Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungen sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.

Der „Konnexitätsbericht Herten“ wäre somit eine gute Möglichkeit, um die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzuzeigen und eine Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips zu schaffen.

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