Antrag "Barrierefreiheit in Wahllokalen"

Bei der vergangenen Kommunalwahl im Mai 2014 waren die Wahllokale im Siebenbürgerhaus und im Kindergarten Sternschnuppe nicht barrierefrei. Gerade älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen ist dies - vor allem im Zeitalter der Inklusion - nicht zuzumuten. Da die nächsten Wahlen (Bundestag und Landtag) planungsgemäß erst 2017 stattfinden werden, sollte ein Zeitraum von zwei Jahren genügen, um auch hier sowohl räumlich als auch materiell für Barrierefreiheit zu sorgen.

Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE nun beantragt, dass die Zugänglichkeit zur Wahlurne und der Aufenthalt im Wahllokal ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern ist. Dazu gehören neben einem barrierefreien Zugang ausreichende Bewegungsflächen mit Wendemöglichkeit für Rollstuhlbenutzer. sowie unterfahrbare Tische mit einer Maximalhöhe von 85cm. Für sehbehinderte Wählerinnen und Wähler sind gut lesbare anzubieten. Zudem sind Ausstattungselemente im Wahllokal so zu gestalten, dass blinde oder sehbehinderte Menschen diese rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können. Die Räume des Wahllokals sind mit fest verlegten rutschhemmenden Bodenbelägen auszustatten. Spiegelungen und Blendungen sollten vermieden werden und auch auf eine ausreichende Beleuchtung sowie gut lesbare, kontrastreiche Wahlunterlagen ist zu achten.

Zum Antrag

  • Ratsbeschluss vom 05.05.2015, TOP 13.9:

"Stadtbaurat Lindner erläutert die aktuelle Situation bezüglich der Barrierefreiheit in den Wahllokalen. Bis zur nächsten Wahl soll sich die Lage, auch die Beleuchtung in den Wahllokalen, noch verbessern."