Anfrage "Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen"

Derzeit stehen vor allem die Unterbringungsmöglichkeiten von Flüchtlingen im Zentrum des öffentlichen Interesses. Allerdings erfordert die ebenfalls steigende Zahl von minderjährigen Flüchtlingen bzw. geflüchteten Kindern und Jugendlichen eine höhere Anstrengung in der Sprach- und Bildungsversorgung.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.    Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder bzw. Jugendliche welchen Alters und mit welchen Muttersprachen leben derzeit in unserer Stadt?
2.    Wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt?
3.    Welche Daten liegen der Stadtverwaltung zur Sprachkompetenz der aufgenommenen minderjährigen Kinder und Jugendlichen vor? Wie viele verfügten bereits über Deutschkenntnisse?
4.    Welche Konzepte gibt es in Herten im Bereich der Sprachförderung, um begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Start ins Schulsystem gezielt zu fördern und sie entsprechend beschulen zu können?
5.    Welche konkrete Unterstützung erhalten Schulen und Lehrkräfte in Herten im Rahmen der Beschulung minderjähriger Flüchtlinge?
6.    Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des Spracherwerbs beglichen?
7.    Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des allgemeinen Schulunterrichts, eines spezifischen zusätzlichen Betreuungsaufwands, der sozialpädagogischen und sozialpsychologischen Betreuung beglichen? Bitte aufgeschlüsselt darstellen.
8.    Wie wird der Erwerb der deutschen Sprache für geflüchtete Kinder und Jugendliche gewährleistet? In welchem Umfang erfolgt dies in Schulen, durch Vorklassen oder durch andere Angebote? Bitte aufgeschlüsselt darstellen.
9.    An welchen Schulen wurden geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter im Jahr 2014 beschult? Welche Ressourcen wurden den Schulen dafür zur Verfügung gestellt?
10.    Wie lange dauerte es im Jahr 2014, bis geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter an Schulen unterrichtet wurden? Wie wird gewährleistet, dass den aufnehmenden Schulen die benötigten Ressourcen dann auch unmittelbar zur Verfügung stehen?
11.    Bei wem sind die Lehrkräfte, die den Sprachunterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche leisten, angestellt und wo findet der Unterricht statt?
12.    Ist nach Einschätzung der Verwaltung das derzeitige Angebot der Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen ausreichend? Falls nein, welche Überlegungen und Maßnahmen gibt es, um die Situation entsprechend zu verbessern?

Zur Anfrage

Zur Antwort der Verwaltung vom 06.02.2015

Ratsbeschluss vom 10.02.2015, TOP 14.16:

"Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Ratsfrau Ruhardt konkretisiert ihre Anfrage auf die Zahlen von 2014. Bürgermeister Dr. Paetzel bietet einen Gesprächstermin zur Klärung der Angelegenheit an. Weitere Nachfragen haben sich nicht ergeben."