Anfrage "Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor"

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Damit dies tatsächlich auch erfolgen kann, wird im Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ festgehalten.

So heißt es z. B. in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe e der UN-BRK:

(1) … Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem …
g)  Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen; …


In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.    Wie viele schwerbehinderte Menschen sind bei der Stadtverwaltung beschäftigt und wie hoch ist die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Beschäftigten?
2.    Wurden von der Stadtverwaltung schwerbehinderte Menschen eingestellt, die vorher in Werkstätten gearbeitet haben und falls ja, in welchem Umfang?
3.    Gibt es einen internen Stellenmarkt für Beschäftigte, die sich eine Schwerbehinderung im Laufe ihrer Tätigkeit erworben haben? Werden in diesem Stellenmarkt auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften einbezogen?
4.    Welche unterstützenden Angebote gibt es seitens der Stadt Herten für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderung? Wie ist die Infrastruktur innerhalb der Verwaltung für Menschen mit Behinderung (Behindertentoiletten, barrierefreier und ergonomischer Arbeitsplatz etc.)?

Zur Anfrage

Zur Antwort der Verwaltung vom 06.02.2015

Ergänzende Antwort der Verwaltung vom 25.09.2015