Anfrage "Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen - Beschäftigungsmöglichkeiten"

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Damit dies tatsächlich auch erfolgen kann, wird im Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ festgehalten:


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem …
e)  für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern; …


In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.    Welche Werkstätten gibt es in unserer Stadt?
2.    Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?
3.    Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?
4.    Welches Entgelt bekommen die Menschen mit Behinderung?
5.    Welche Produkte stellen die Werkstätten her; welche Dienstleistungen bieten sie an?
6.    Welche dieser von Werkstätten hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen könnte die Kommune benötigen?
7.    Welche Werkstätten wurden durch die Kommune mit welchen Aufträgen bedacht?
8.    Welche Werkstätten haben sich bei der Kommune um Aufträge beworben?
9.    Wird der NRW-Runderlass vom 22.03.2011 zur bevorzugten Vergabe an Werkstätten angewandt?
10.    Welche Integrationsbetriebe oder Betriebe mit Integrationsabteilungen gibt es in unserer Stadt?
11.    Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?
12.    Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?
13.    Wird Tariflohn gezahlt; wird der Mindestlohn gezahlt?
14.    Welche Produkte stellen die Integrationsbetriebe oder Betriebe mit Integrationsabteilungen her; welche Dienstleistungen bieten sie an?
15.    Welche dieser von Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen würde die Kommune benötigen?
16.    Welche Integrationsbetriebe und Unternehmen mit Integrationsabteilungen wurden von der Kommune mit Aufträgen bedacht?
17.    Welche Integrationsunternehmen oder Unternehmen mit Integrationsabteilungen haben sich bei der Kommune um Aufträge beworben?
18.    Hat die Kommune die Möglichkeit, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW bei Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen anzuwenden?

Zum Antrag

Zur Antwort der Verwaltung vom 06.02.2015

Ratsbeschluss vom 10.02.2015, TOP 14.15:

"Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Ratsfrau Ruhardt begrenzt ihre Anfrage auf die Daten der letzten zwei Jahre und bittet nochmals um Beantwortung der Fragen 7, 8, 9, 16, 17 und 18. Bürgermeister Dr. Paetzel sagt zu, dass die entsprechenden Daten bis zur nächsten Ratssitzung nachgeliefert werden. Weitere Nachfragen haben sich nicht ergeben."

Zur Antwort der Verwaltung vom 25.09.2015