Anfrage „Anzahl der Zwangsverrentungen im Jobcenter Herten“

Bis 2008 waren Erwerbslose durch die sog. „58er Regelung“ vor einer vorzeitigen Verrentung geschützt: Die Betroffenen konnten sich quasi vom Arbeitsmarkt abmelden, galten nicht mehr als „arbeitslos“ und konnten dafür bis zum abschlagsfreien Renteneintrittsalter im Leistungsbezug verbleiben.

 

Durch Übergangsregeln werden durch die „58er Regelung“ bis heute Erwerbslose vor der Zwangsverrentung geschützt. Bei SGB II Leistungsberechtigten, die ab dem 1. Januar 2013 63 Jahre alt werden (Jahrgang 1950), greifen die Übergangsregeln nicht mehr. Die Zwangsverrentungsregel schlägt seitdem voll durch.

Um die Zahlen für die über 58-jährigen Arbeitslosen in Herten zu erfahren, stellte DIE LINKE. Ratsfraktion eine Anfrage an die Verwaltung.

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