Neubau einer Übergangsunterkunft nicht nötig

DIE LINKE im Rat der Stadt Herten

Der Neubau einer Übergangsunterkunft für Geflüchtete an der Gartenstraße in Herten-Mitte ist nicht notwendig. Eine solche Einrichtung ist zudem stigmatisierend und verhindert die schnelle Integration.

Die Diskussion zur Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft / Übergangsunterkunft in Herten dauert schon jahrelang an. Aber als die Arbeitsgruppe Standortfindung im April 2017 gegründet wurde, hatten wir noch völlig andere Rahmenbedingungen, als wir sie heute haben. Denn seit dem Jahr 2018 begann die damalige Landesregierung einen Asyl-Stufenplan zu installieren.  Alle Asylsuchenden bleiben bis zum Ende ihres Verfahrens in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes. Flüchtlinge erreichen die Kommunen in aller Regel noch, wenn sie ihr Asylverfahren erfolgreich abschließen können. Dadurch ist in den letzten Jahren die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge in unserer Stadt ganz erheblich gesunken, so dass eine dezentrale Unterbringung bis heute kein Problem darstellt.

Die ohnehin prekären Wohn- und Lebensbedingungen geflüchteter Menschen haben sich aber durch einen verschärften Wohnungsmarkt, auf dem die Wohnungssuche insgesamt immer schwieriger wird, verschlechtert. Viele Kommunen beginnen deshalb damit, ihre dezentralen Wohnkonzepte einzudampfen und vermehrt ein so genanntes „Bauen für Flüchtlinge“ zu betreiben.

Studien belegen jedoch, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften gerade diese Personengruppe viel stärker stigmatisiert. Erst durch die Gemeinschaftsunterkunft sind sie viel leichter identifizierbar, werden sie als Gruppe deutlich sichtbar und damit abgrenzbar von der einheimischen Bevölkerung.

Unterkünfte, die nur für diesen Zweck neu errichtet werden, stoßen in allen untersuchten Fällen auf weit mehr Ablehnung als zum Beispiel die Belegung vorhandener Mietshäuser.

Deshalb kann man festhalten: Je deutlicher ein Gebäude nur für den Zweck der Unterbringung Geflüchteter hervortritt, desto größer sind die Vorbehalte. Die Untersuchungsergebnisse belegen klar, dass nicht nur die Asylsuchenden als Zuwanderer mit einem bestimmten Status, sondern auch die Unterbringungsformen einen Einfluss auf die Wahrnehmung durch die Bevölkerung haben.

Eine dezentrale Unterbringung wirkt nicht nur einer Stigmatisierung entgegen, sondern ist für den gesamten Integrationsprozess wesentlich sinnvoller.

In Herten gab es dennoch in der Vergangenheit durch eine gute Integrationspolitik und das große Engagement vieler ehrenamtlicher Menschen weniger Konflikte als in unseren Nachbarstädten. Dies gelang vor allem, weil immer das Konzept einer dezentralen Unterbringung Vorrang hatte. Es sorgte dafür, dass die Geflüchteten nach einer monatelangen Odyssee und ihrem langen Aufenthalt in den Landeseinrichtungen wirklich ankommen können und sich endlich wieder in einer eigenen Wohnung sicher und geborgen fühlen können. Und dieses Konzept stellte sich in all den Jahren sogar noch finanziell günstiger dar als Gemeinschaftsunterkünfte anderer Kommunen.

Aus finanziellen und integrationspolitischen Gründen lehnen wir deshalb den Bau dieser Gemeinschaftsunterkunft ab. Wenn es das Ziel der Verwaltung sein sollte, weiteren Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen, dann plädieren wir dafür, vorhandene Mietshäuser instand zu setzen, um dort eine integrationsfördernde Betreuung zu ermöglichen. Das Zusammenleben mehrerer Familien in einem bereits bestehenden Haus ist weniger stigmatisierend und bietet eine gute Struktur, um ein soziales Netzwerk zu schaffen.