Informationspflicht wird vom Bürgermeister nicht eingehalten

Der heutigen Berichterstattung der Hertener Allgemeinen Zeitung zum Aus der Kaffeerösterei in Herten-Süd konnten wir entnehmen, dass Bürgermeister Müller bereits Anfang der vergangenen Woche von den Geschäftsführern der Rösterei über die Schließung informiert wurde. Wieder einmal wurde unsere Fraktion nicht über diesen Sachverhalt zeitnah unterrichtet, sondern konnte es erst mit großem Interesse der Presse entnehmen. Zum wiederholten Male wird damit gegen die in der Gemeindeordnung NRW gebotene Informationspflicht des Bürgermeisters gegenüber allen Ratsmitgliedern verstoßen. Denn dort heißt es, dass der Bürgermeister die Mitglieder des Rates über alle Angelegenheiten unverzüglich zu informieren hat, in denen grundsätzliche Entscheidungen zu treffen sind, aber auch solche,  die erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben. Allein in den letzten Wochen wurden wir als Fraktion weder über die gerichtlich beanstandete falsche Kalkulation der Abwassergebühren noch frühzeitig über die Schließung von Sparkassenfilialen im Stadtgebiet informiert. Nun kommt noch die Standortaufgabe der Rösterei mit dem Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen und einem erheblichen Ausfall der Gewerbesteuereinnahmen in Herten-Süd dazu. Eine zeitnahe und regelmäßige Unterrichtung aller Ratsmitglieder stellt aber die Grundlage dar, um das ebenfalls gesetzlich vorgegebene Kontrollrecht  des Rates ausüben und eine transparente Abwicklung der ihm obliegenden  Aufgaben ausführen zu können.

Wir sind jedenfalls nicht mehr bereit, dies immer wieder nur intern anzusprechen und suchen nun mit unserer Kritik die Öffentlichkeit.

Denn „Gemeinsam das Beste für Herten“ bedeutet derzeit jedenfalls nicht, dass alle Fraktionen gleichermaßen in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden werden.  

Kritiker sind nicht erwünscht und werden abgestraft!