Digitale/hybride Sitzungen für kommunale Gremien
Am 05. April 2022 hat die NRW-Landesregierung das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Leider wurde der Rat der Stadt Herten über dieses Gesetz bis heute nicht in Kenntnis gesetzt.
Am 05. April 2022 hat die NRW-Landesregierung das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Leider wurde der Rat der Stadt Herten über dieses Gesetz bis heute nicht in Kenntnis gesetzt.
Dabei sieht das Gesetz vor, dass in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, epidemischen Lagen oder anderen Notsituationen die Durchführung von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse in digitaler Form erfolgen kann, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Insbesondere regelt die Gemeindeordnung NRW nunmehr auch, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle hybride Sitzungen durchführen dürfen.
Die Beschlussfassung darüber, ob die Ausschusssitzung als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.
Wir meinen, dass auch die Ratsmitglieder der Stadt Herten über die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten sowie über die Änderungen der Gemeindeordnung NRW durch die Verwaltung unterrichtet werden sollen. Wird der Rat der Stadt Herten weiterhin nicht durch die Verwaltung über diese Änderung informiert, nimmt man ihm damit die Entscheidungshoheit, darüber zu befinden, wie mit diesen neu geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen in dieser Stadt verfahren werden soll.
Deshalb beantragt DIE LINKE nunmehr, dass der Rat der Stadt Herten umfassend über das "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" schnellstmöglich informiert wird.
Wir sind für Sie da:
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