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Auf der Tagesordnung der Bezirksausschusssitzung soll die Vorlage „Grundstücksentwicklung Westerholt“ behandelt werden. Darin wird das Grundstück der Elisabethschule bereits als zur Vermarktung freigegebene Fläche ausgewiesen. Diese Beschlussvorlage widerspricht jedoch dem nicht aufgehobenen Ratsbeschluss vom 29.09.2010, in dem mit Vorlage Nr. 10/217 „Weiterentwicklung der Hertener Schullandschaft – Auflösung der Elisabethschule“ einstimmig beschlossen wurde, die Verwaltung zu beauftragen, ein Nutzungskonzept für das Grundstück „Elisabethschule“ zu entwickeln. Insbesondere wird in dieser Beschlussvorlage ein Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2010 berücksichtigt, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde, „für das Gebäude der Elisabethschule … ein zukunftsfähiges Konzept …“ zu entwickeln.
Auch aus der Niederschrift dieser Sitzung geht klar hervor, dass es der ausdrückliche Wunsch der Ausschussmitglieder war, unter frühzeitiger Bürgerbeteiligung ein Nutzungskonzept zum Erhalt des Gebäudes durch die Verwaltung erstellen zu lassen. Erst nach gründlicher Erarbeitung, Vorstellung und Diskussion eines solchen Konzeptes und unter enger Einbeziehung aller Ausschussmitglieder sollte eine Entscheidung zur endgültigen Nutzung des Gebäudes bzw. der Grundstücksfläche fallen.
Leider müssen wir wieder einmal feststellen, dass dieser Beschluss bislang nicht umgesetzt wurde. Weder im Bezirksausschuss noch in anderen Gremien wurde ein Nutzungskonzept für das Gebäude der Elisabethschule durch die Verwaltung vorgelegt und diskutiert. Auch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zum späteren Nutzungskonzept ist nicht erfolgt.
Deshalb wird DIE LINKE den Antrag stellen, den o. g. Tagesordnungspunkt sowie weitere Beschlussvorlagen, die dezidiert die Vermarktung der Grundstücksfläche am jetzigen Standort der Elisabethschule zum Inhalt haben, solange nicht in den politischen Gremien behandeln zu lassen und aktuell in der Bezirksausschusssitzung am 24.01.2012 aufzuheben, bis die Umsetzung oder eine Aufhebung des derzeit gültigen Ratsbeschlusses zur Beschlussvorlagen-Nr. 10/217 erfolgt ist.