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2. Januar 2012 Ratsfraktion

Widerstand gegen weitere Kürzungsrunden nötig!

Der Zustand der öffentlichen Einrichtungen und Straßen ist heute schon erbärmlich. Da gibt es nicht mehr viel zu sparen. Zudem wurde von 1990 bis heute ein Stellenabbau im Verwaltungsbereich des Kreises und seiner kreisangehörigen Städten betrieben, dem von der Größenordnung her die Schließung einer Zeche entspricht. Allen ist bewusst, dass der kommunale Gestaltungs- und Handlungsspielraum und damit der politische Entscheidungsspielraum in der Kommune gegen Null tendiert. Nun geraten auch noch Gebühren, Eintrittspreise für Schwimmbäder und Sporthallennutzungen, Anschaffungen für Bibliotheken und Beiträge für die Musikschulen ins Visier der so genannten Haushaltssanierer, die „pfiffige und kreative Einsparideen“ fordern. Angedacht ist auch ein „Bürgerbeitrag“ in Form einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer, die dann auf die Mieten umgelegt wird.


Sollen wir ernsthaft darüber diskutieren, Bibliotheken, Schwimmbäder, Jugend- und Kultureinrichtungen dicht zu machen? Betriebsbedingte Kündigungen auch nur anzudenken? Die Mieten in einer Stadt mit vielen einkommensschwachen Familien weiter erhöhen? Diese Einschätzungen sind keineswegs ein „Linkes Dogma“, sondern sie wurden ebenfalls aufgestellt in einer Resolution des ver.di-Personalräte-Arbeitskreises Emscher-Lippe. Sie benennt ebenfalls eine „Problemverschärfung im Sinne eines ‚Schwächungspaketes‘ für die betroffenen Kommunen, mit inakzeptablen Zwangsmaßnahmen und unerfüllbaren Auflagen für viel zu kurze Zeiträume für eine Haushaltskonsolidierung“. Und weiter heißt es dort: „Die Kommunen in dieser strukturschwachen Region haben nach 25 Jahren intensiver Haushaltskonsolidierung und massiven Personalabbaus nicht ‚über ihre Verhältnisse‘ gelebt, sondern haben überdurchschnittlich hohe Soziallasten zu schultern bei laufend sinkenden Einnahmen durch eine verfehlte Steuerpolitik des Bundes, die umgehend korrigiert werden muss.“
Deshalb ist es nicht "peinlich" (Kommentar Hertener Allgemeine Zeitung vom 17.12.2011), sondern es ist ein Zeichen von politischem Verantwortungsbewusstsein, wenn DIE LINKE sich nicht an Kürzungsrunden und Sparkommissionen in der Kommune beteiligt. Damit wird die desaströse Haushaltslage der Stadt auch nicht ansatzweise verbessert – wie all die zurückliegenden Jahre leidvoll zeigen. Eine Lösung des Problems kann ausschließlich auf Landes- und Bundesebene gefunden werden: Deshalb fordern wir eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinde durch die Rücknahme einer verfehlten Steuerpolitik der damaligen Rot/Grünen-Koalition auf Bundesebene sowie eine angemessene finanzielle Zuwendung für Aufgaben, die durch Land und Bund auf die Kommunen übertragen werden.
Ein weiterer „Kürzungsaktionismus“ wäre fatal. Denn nun ist ein Punkt erreicht, der die Demokratie vor Ort gefährdet und die kommunale Selbstverwaltung verfassungswidrig zerstört.

Steuereinnahmen stärken — Steueraufkommen umverteilen

Das Steueraufkommen muss insgesamt gestärkt und zwischen Bund, Ländern und Kommunen fundamental anders verteilt werden. DIE LINKE fordert:

  • Stärkere Besteuerung der Unternehmen und Vermögenden bei Entlastung der unteren und mittleren Einkommen.
  • Eine Millionärssteuer, höhere Spitzensteuersätze bei Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie die Erbschaftssteuer. Das brächte allein für NRW und seine Kommunen rund 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen.
  • Steuerhinterziehung bekämpfen durch Einstellung von weiteren Steuer- und Betriebsprüfern. Diese sorgen jeweils für rund eine Million Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr.
  • Verbreiterung und Verstetigung der Gewerbesteuer hin zu einer Gemeindewirtschaftssteuer.

Städte und Gemeinden sind für 70 Prozent der öffentlichen Investitionen zuständig. Dafür brauchen sie eine angemessene Finanzausstattung. DIE LINKE fordert:

  • Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent und eine angemessene Beteiligung der Kommunen an den Erlösen.
  • Investitionspauschalen für die Kommunen aus Bundes- und Landesmitteln. Erhöhung des Anteils der Kommunen an Einkommens- und Unternehmenssteuern.
  • Volle Übernahme der Kosten für übertragene Pflichtaufgaben durch Land und Bund, besonders im sozialen Bereich. Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch zahlen.
  • Spezielle Förderprogramme auf Landesebene für Gemeinden (z.B. sozialer Wohnungsbau).
  • Die Entbindung finanzschwacher Kommunen von der Pflicht, bei Förderprogrammen zwingend einen Eigenanteil aufzubringen (z.B. bei Städtebauprojekten).
  • Einrichtung eines Entschuldungsfonds für finanzschwache Kommunen, bei dem das Land den finanziellen Grundstock einbringt.